Und wenn ja: Für wen?
Sicher immer für diejenigen, die schließlich alle Leistungen erhalten – und das sind nicht zwangsläufig die Versicherten selbst, sondern zuvorderst die Anbieter von Pflegeimmobilien und Pflege-Dienstleistungen – denn diese Versicherungsleistungen sind nicht vererblich.
Für die Pflegeversicherten sind die Leistungen nur “durchlaufende Posten”!
Merke: Das beste Finanzgeschäft ist jenes, bei dem vom Anleger (oder hier: Pflegeversicherten) Erträge stets reinvestiert werden müssen und beim Anbieter der Finanzdienstleistung (oder hier: Pflegedienstleistung) dauerhaft verbleiben.… Read more »»»


