Eigentlich alle Personen-Versicherungen besitzen einen Doppelnutzen – sie mindern nicht nur die persönlichen finanziellen Folgen eines Risikoeintritts – sondern sie schaffen auch ein nicht zu unterschätzendes Stabilitätsmoment für alle anderen am Wirtschaftskreislauf Beteiligten.
Am einfachsten wird das deutlich am Beispiel eines mit einer Todesfallversicherung besicherten Darlehens.
Seit der mit “moral hazard” (in meinen Augen unseriös) begründeten Abschaffung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten in der gesetzlichen Sozialversicherung, ist zu beobachten, daß – möglicherweise auch wegen des zweiten Aspektes – verstärkt die Werbetrommel für den Abschluß privater Versicherungen gegen diese Risiken geworben wird.
Anläßlich eines Beitrags im Versicherungsjournal zur “Einschätzung des Berufsunfähigkeitsrisikos”, muß auch hinterfragt werden:
1. Wie hoch ist eigentlich der “Barwert des Einkommensverlustes”, der durch Nichtabschluß einer solchen Versicherung “riskiert” wird?
2. Wo finde ich (als Kunde) anbieter-unabhängige Statistiken zur Wahrscheinlichkeitsverteilung dieser Risiken?
Macht man sich auf die Suche nach verläßlichen Statistiken bzgl. der Risiken einer krankheits- oder unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit, wird man in diesem Dokument auf S. 32 fündig
und kann z.B. aus der Vertriebspräsentation eines Spezialversicherers für Pflegeversicherungen, Hinweise auch für die erhöhte Mortalität (und damit auch für die Einschätzung eines Medians der Dauer einer EU/BU) erhalten
3. Wo ist mein Geld besser investiert: In Beiträgen zu einer solchen privaten Versicherung oder zur Aufstockung einer Risikoreserve, die auch das Risiko des vergleichbaren Einkommensverlustes bei Arbeitslosigkeit abdeckt?
Und über die Unterschiede zwischen der Wahrscheinlichkeit des Eintrittes einer Erwerbsminderung und der Leistungsbereitschaft eines Versicherers in einem solchen Fall, reden wir erst besser gar nicht. Beispiele über abenteuerliche Auslegungen & Formulierungen bei BU-Bedingungen finden sich in Vermittler-Foren zuhauf …
- und für Methoden der späteren “Außenregulierung” werden Sie hier fündig.
Ein erfahrener Versicherungsmakler und/oder gerichtlich bestellter Versicherungsberater ist hier sicher Gold wert!
–pag



