Was braucht es noch Behörden und “Verbraucherschützer”, …

July 8th, 2010  / Author: pag

- wenn wieder einmal erst das entschiedene Auftreten eines Berufsverbandes für die Einhaltung entsprechender Gesetze sorgt:

Auf der unrühmlichen Liste: c&a

Die Liste der Einzelhandelsunternehmen, die ihren guten Ruf dadurch gefährden, dass sie auch im Versicherungsvertrieb mitmischen wollen, jedoch die gesetzlichen Vorgaben dabei anscheinend nicht allzu genau nehmen oder nahmen, ist um einen weiteren Namen länger geworden: c&a.

Im Gegensatz zu rewe / Penny (rechtskräftig verurteilt am 14.05.2008 durch das Landgericht Wiesbaden), Fressnapf (einstweilige Verfügung Frühjahr 2010) und Tchibo (verurteilt am 30.04.2010 durch das Landgericht Hamburg, noch nicht rechtskräftig), die erst gar keine Registrierung, oder gar Erlaubnis als Versicherungsvermittler vorweisen konnten (weil sie vielleicht der Auffassung waren, es handele sich um eine Tätigkeit als Tippgeber), ist die c&a Bank GmbH zwar als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 4. GewO registriert , nahm dafür aber die aus Sicht der Verbraucher besonders wichtigen Erstinformationen und ihre Beratungspflichten als Versicherungsvermittler nicht ernst.

http://www.igvm.de/positionen/penny-fressnapf-tchibo—und-nun-cunda.php
http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/artikel//-1b6804cec9.html

–pag

Disclaimer: Der Autor ist der IGVM kollegial freundschaftlich verbunden und – in seiner Funktion als Unternehmensberater und Finanzanalytiker – im Diskussionsforum der IGVM präsent.

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