Unbezahlbar gut?
February 22nd, 2010 / Author: pagDenn in Zeiten sinkender Real-Einkommen, müssen Versicherer auch bei der bisher zahlungskräftigen PKV-Klientel, auf zunehmende Gegenwehr aus Anlass übermäßiger Beitragserhöhungen gefasst sein:
Nach Angaben der Stiftung Warentest stiegen die Prämien für privat Versicherte seit 1986 im Schnitt jährlich um sechs Prozent. Die Mitglieder der gesetzlichen Kassen kamen lediglich auf Steigerungen von etwa drei Prozent. Hinzu kommt die Erfahrung vieler Privatversicherter, dass ihnen immer mehr Kostenerstattung vorenthalten wird. Beim Ombudsmann der PKV, so berichtete kürzlich der „Stern“, hätten sich die Beschwerden in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt. 2009 seien es bereits rund 5000 gewesen.
Während man sich in der gesetzlichen Sozialversicherung noch auf die Reaktion der politischen Kaste einigermaßen verlassen kann – sehr schön auf den Punkt gebracht von Bernd W. Klöckner:
Die viel zitierte Sicherheit der gesetzlichen Rente liegt m.E. darin begründet, dass in Krisen der Staat sofort zur Stelle ist, wenn die Bevölkerungsmehrheit betroffen ist.
…
Die Sicherheit der gesetzlichen Rente ist, …, politische Sicherheit auf Grundlage politischer Logik.
(Quelle: finanzplanung konkret, Heft 1, 2008 http://www.fp-konkret.de)
bleibt einem PKV Versicherten nur der Gang zum kenntnisreichen Berater. Von dem erfährt er dann nicht nur, wie er sein eigenes Beitragserhöhungsrisko “versichern” kann, sondern er erhält auch Einblick in die dahinterstehende “finanzmathematische Mechanik” und die notwendigen Optimierungsrechnungen dazu.
Ein simples Beispiel (mit gerundeten Beträgen) soll hier einmal verdeutlichen, welche Möglichkeiten der Vorsorge bestehen:
Ein 30 jähriger Angestellter hat mit Erreichen der zul. Einkommenswerte und einem Einkommen von 50.000,– p.a. eine PKV Vollversicherung mit 3.600,– Jahresbeitrag *) abgeschlossen. Aufgeschreckt durch die Tagespresse möchte er von mir erfahren, wie er sich denn auf die erwarteten Beitragssteigerungen im Alter vorbereiten solle. Es geht ihm dabei nur, um die Auswirkungen der eingegangenen Verpflichtung zur PKV-Beitragszahlung, auf seine weitere Finanzplanung.
In Versicherungsdingen fühlt er sich bei seinem Versicherungsmakler in guten Händen. Aus dem Gespräch mit seinem Makler stammt auch die mittlere Lebenserwartung von 85 Jahren, die für das Ende der Beitragszahlung angesetzt werden soll.
Als Eckdaten für die Analyse sind wir uns einig, in einem ersten Rechengang für eine risikolose Geldanlage eine Rendite von durchschnittlich 3% anzunehmen und die erwartete Gehaltssteigerung (ebenso wie die Inflation und eine mögliche Dynamik der Sparleistung) mit 2%, sowie die Steigerung des PKV Beitrags mit 6% (alles p.a.) zu rechnen.
Da wir uns nur einen Überblick über die Auswirkung von Änderungen der genannten Parameter verschaffen wollen, verzichten wir zunächst auf die Berücksichtigung der Steuern und von Rücklagen aus Beitragsrückerstattungen. Ebenso spielt hier eine Begrenzung der Beiträge im Alter durch Zusagen des PKV-Versicherers oder eine anteilige Übernahme der späteren Beiträge durch die gesetzliche Rentenversicherung keine Rolle – denn in 37 Jahren kann sich noch viel ändern …
Zur Lösung dieser Aufgabenstellung wird die Beitragsentwicklung der PKV hochgerechnet und ein Vermögenstock ermittelt, der mindestens zum Ende der Erwerbstätigkeit mit (angenommen) 67 Jahren zur Verfügung stehen sollte. Demnach müßte er in 37 Jahren nur für die PKV ein (nominales) Vermögen von 662.000,– zur Verfügung haben, das die Entnahme des dann anfänglichen PKV Beitrages von 29.000,– (p.a.) bis zum Endalter 85 zuläßt.
Daraus ergibt sich ein notwendiger konstanter Sparbeitrag (p.a.) von 10.000,– zusätzlich zum jeweiligen PKV Beitrag. (Entsprechend ein anfänglicher Sparbeitrag von 7.300,– bei 2% Erhöhung p.a.)
Sofort ersichtlich ist, daß zum Ende des 67-ten Lebensjahres der Sparbeitrag von dem bis dahin gestiegenen PKV-Beitrag weit übertroffen wird – dieser steigt ja mit 6% p.a. – und damit eine erhebliche Einschränkung des bis dahin verfügbaren Einkommens verbunden sein wird.
Folgt man jedoch der Überlegung, die Steigerung der Summe von PKV zzgl. Sparbeitrag auf 2% p.a. zu begrenzen – also diesen Betrag bzgl. der Kaufkraft konstant zu halten, dann kommt man mit einem anfänglichen Gesamtbetrag von 3.600,– + 7.400,– == 11.000 zurecht, der zukünftig die Kaufkraft des verfügbaren Einkommens nicht über diesen Betrag hinaus mindert – und auch bis 85 die fälligen PKV-Beiträge abdeckt!
Bis hierhin eine Rechnung, die Sie ggfs. noch selbst mit Hilfe eines Spreadsheets hinbekommen.
Aber welche Alternative ist “besser” für Sie? Immerhin zahlen Sie im 1. Fall ja im Ruhestand gar keine Beiträge mehr aus laufendem Einkommen …
Spätestens also, wenn Alternativen beurteilt, die gemachten Annahmen verändert und mit Ihren anderen Aufwendungen – z.B. für den Ruhestand oder zwischenzeitlich größeren Investitionen – abgestimmt werden müssen, lohnt sich ein Anruf bei mir.
Gerne bin ich Ihnen dann behilflich und stehe für alle Ihre Fragen zur Verfügung.
–pag
*) Falls Sie sich über die Nichtberücksichtigung eines möglichen AG-Anteils in den folgenden Rechnungen wundern – Beitragsschuldner ist der Versicherungsnehmer. Es macht deshalb Sinn, prinzipiell mit den tatsächlich übernommenen schuldrechtlichen Verpflichtungen zu rechnen, denn bei sog. “Income Shocks” oder auch in der Selbständigkeit ist er i.d.R. zur Zahlung des vollen Beitrags verpflichtet.
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