Ungeaignerter Verbraucherschutz

August 11th, 2009  / Author: pag

Ich bedanke mich bei Herrn Döring für die freundliche Genehmigung, seinen offenen Brief hier wiederzugeben – Hervorhebungen durch mich.

—– Original Message —–
From: Finanzmakler Michael A. Döring
To: poststelle@bmelv.bund.de
Sent: Tuesday, August 11, 2009 11:26 AM
Subject: Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen

Sehr geehrte Frau Ministerin,

mit Interesse verfolge ich Ihre “Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen”.

Zunächst stelle ich fest, daß ein Staat, der sich und damit seine Bürger seit bald fünfzig Jahre permanent höher verschuldet, vermutlich bereits überschuldet ist (die OECD hatte 1990 vorgerechnet, daß man in D die Kosten der Sozialversicherung im Jahre 2030 nur tragen könne, wenn man sich 2010 vollständig entschuldet habe) und die Problematik der Sozialabsicherung von Beamten und gesetzlich Versicherten trotz Pillenknick 1967 nicht grundlegend durch Systemänderung gelöst hat, eher ungeeignet erscheint taugliche Lösungsansätze für Bürgerfinanzen zu entwickeln.

Weiterhin stelle ich fest, daß Ihr Ministerium in Zusammenarbeit mit dem BMWi erfolgreich eine Berufsausübungsregelung für Finanz- / Versicherungsvermittler verhindert hat.
Die EU-Vermittlerrichtlinie hatte die Zielsetzung ausschließlich qualifizierte Berater zum Markt zuzulassen. In Deutschland hat man diese Regelung ins Gewerberecht verschoben. Damit hat die Politik sichergestellt, daß unverändert ein großes Heer unqualifizierter Vermittler tätig sein kann.
Hauptsache es liegt die Patronatserklärung eines Produktanbieters vor.
Die qualifizierte Vermittlung durch Gesellen und Meister (Versicherungskaufleute bzw. -fachwirte) gem. § 59 Abs. II VVG wurde so verhindert.
Die freie und unabhängige Vermittlung gem. § 59 Abs. II VVG, dem das BVerfG bereits in den 80er Jahren die Sachwalterhaftung auferlegt hat und seither ständig bestätigt hat, wurde so von der Politik besonders benachteiligt.

Die Frage hierzu:
Warum hat auch Ihr Ministerium die Qualifikation eines jeden Beraters und Vermittlers verhindert?

Gleiches gilt für die Honorarberatung, § 59 Abs. III VVG.
Die Politik hat ebenfalls gewerberechtlich entschieden, daß unter einem Dach entweder eine Beratung gegen Honorar oder eine Vermittlung gegen Provision / Courtage erfolgen kann. Nicht aber Beides – alte “Hasenregel” Fehlanzeige.

Die Frage hierzu:
Warum lassen Sie nicht den Verbraucher und den Anbieter entscheiden, welchen Weg er im Einzelfall wählen will?

Die Praxis zeigt, daß der Verbraucher immer dann zur Honorarberatung greift, wenn er sparen kann.
Also bei Vermittlungen mit hohen Provisionen / Courtagen.
Anders ist der Mißerfolg des Versicherungsberaters nicht zu erklären. Wenn in diesem Berufszweig seit Jahrzehnten weit unter 1.000 Berater tätig sind ist die Marktnachfrage hinreichend dokumentiert.
Ich selbst lasse den Kunden seit Anbeginn meiner Tätigkeit 1995 selbst entscheiden ob er Honorar oder via Vermittlungserfolg bezahlen will und habe noch keinen Kunden erlebt, der im Sachversicherungsgeschäft eine Honorarvereinbarung zum Gesellenpreis von 40 EUR / Stunde unterzeichnen will.

Beispiel Kfz-Vermittlung:
Durchschnittsprämie 500 EUR.
Macht 95 EUR Versicherungssteuer on TOP, aber nur 15 bis 75 EUR Provision / Courtage, d.h. bei attraktiven Angeboten liegen Vermittler bei einer Einnahmesituation von 15 bis max. 40 EUR.
Dafür als Makler einen Marktvergleich fahren, drei Angebote nebst Kleingedrucktem (je 50 bis 100 Seiten) vorlegen und Alles dokumentieren – auch wenn keine Vermittlung zu Stande kommt.
Wie wollen Sie da noch wirtschaftlich vermitteln?

Die Frage dazu:
Wie wollen Sie bei solchen Preisen eine Honorarberatung etablieren?
Erläutern Sie bitte Ihr Konzept.

Schauen wir auf die mit Steuergeldern subventionierten Verbraucherzentralen.
Dort werden bekanntlich über Medien öffentlichkeitswirksam Mißstände angeprangert.
Der Vermittler, der nachweislich zur Hauptsache von der o.a. Autoversicherung lebt, und laut Finanzbehörden mehrheitlich weniger als ein Durchschnittseinkommen erzielt, wird beispielsweise von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in “You Tube” als Finanzhai verleumdet:

Die VBZ spricht von Beratern, meint allerdings Vermittler (zur Fachqualifikation kommen wir noch).
Ich selbst habe Ähnliches von meiner lokalen Verbraucherzentrale erlebt. Nachweisbare, vorsätzliche Falschaussagen über Versicherungsmakler im Frühstücksradio.

Die Frage dazu:
Müssen solche Verleumdungen sein – sollten sich staatlich subventionierte Einrichtungen nicht vielmehr gesetzestreu verhalten?

Viel schlimmer:
Alle Verbraucherzentralen bieten 0900-Hotlines zu 1,86 EUR/ Minute (111,60 EUR / Stunde) an. Das ist eine brutale Abzocke ohne gleichen.

http://www.vz-berlin.de/UNIQ124998092216202/link483041A.html

Die Frage hierzu:
Wie lange bleibt dieses skandalöse Angebot zu Telefonsexpreisen noch online?

Keine Fachzeitung in der Branche hat wegen fehlerhafter Berichterstattung so viele Urteile kassiert wie Finanztest. Das Highlight: Eine ganze Ausgabe mußte nach einem Gerichtsurteil vernichtet werden!
geklagt hatte ein Versicherer im Besitz der öffentlichen Hand.

Meine Erfahrung mit der größten Verbraucherzentrale (NRW):
Nach der örtlichen Verleumdung habe ich einen Autoversicherungsvergleich bestellt. Der wird zentral erstellt. Ergebnis: Meine schriftlichen Vorgaben wurden teilweise fehlerhaft übernommen, der Fragebogen enthielt keine Bedarfsfeststellung, mehrere Updates der Software waren mitten in der Hochphase des Wechselfiebers nicht eingespielt und für 15 EUR gab es nur einen Ergebnisausdruck, nicht aber ein Detailangebot mit Leistungsübersicht oder gar den Unterlagen der besten drei Versicherer.
Das ist ein absolutes Katastrophenergebnis.
Mit Ausnahme der individuellen Fehler musste jeder andere Interessent die selben Fehler erhalten (Keine Bedarfsermittlung, veraltete Software, keine Detailinformationen).

Fazit soweit:
Verbraucherschützer wollen keine Kunden sehen, und wenn werden die ausgenommen, d.h. Kosten und Leistung stehen nicht im Verhältnis.
Also ein Pseudoangebot um den Auftraggeber Politik zu täuschen und noch mehr Subventionen zu erhalten?

Die Frage hierzu:
Wie lange schaut sich Politik das idyllische Nischentreiben unqualifizierter, halbstaatlicher Verbraucherzentralen an und subventioniert dies auch noch mit Steuermillionen?

Diesen offenen Brief werde ich einer fünfstelligen Anzahl von Betriebsinhabern aus der Branche bekannt machen.
Das interessiert die Branche – wir haben schließlich demnächst Wahlen.
Die Antworten des Ministeriums mit Ihrem freundlichen Einverständnis ebenfalls.

Mit den besten Grüßen aus Gelsenkirchen
Michael A. Döring

Finanzmakler (Zivil- und Handelsmakler)
Michael A. Döring e.K.
Marschallstraße 47
45889 Gelsenkirchen
Registernummer D-XDVM-J3XX6-08
HR A 1603 Gelsenkirchen
FON: +49-209-899272
FAX: +49-209-899271
info@Finanzmakler-Doering.de

http://www.Finanzmakler-Doering.de

Umfassende Angaben gem. GewO und VersVermVO:

http://www.finanzmakler-doering.de/DATA/INFO/Impressum.htm

http://www.flickr.com/photos/michaeldoering/

Wenn Ihr PC keine PDF-Files lesen kann:
Hier können Sie den Adobe Reader kostenlos beziehen:

http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html

(Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Herrn Döring)

Es wird immer offensichtlicher, daß man seit 1994 (Freigabe der Versicherungs- und Finanzmärkte zur Stärkung des Wettbewerbs) von interessierter Seite (und dazu gehören “geaignete” Politiker) nur auf ein Ziel hingearbeitet hat:

Wie schalte ich am besten die menschliche Urteilskraft aus, wenn es darum geht den Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen …

Die in Massen rekrutierten (und meist nur mit einseitiger Produktausbildung ausgestatteten) Vermittler der Strukturvertriebe sind ein viel zu teures Instrument, die gesteigerten Renditeerwartungen zu realisieren.

Viel einfacher ist es doch, über die Massenmedien das Bild eines unabhängigen Verbraucherschutzes in die Köpfe der Menschen einzubrennen. Und Politiker zu gewinnen, die eine Verbraucherschutzidee zum eigenen Wohl mit Steuermiteln fördern, ist auch nicht schwer.

Vergleichen Sie einmal Verbraucherschutz mit Tierschutz. Dort wie hier ist oftmals der altruistische Zweck nur die Verschleierung der handfesten wirtschaftlichen Interessen der Initiatoren.

Denn ob 70% der Spenden in die Werbung von neuen Spendern (und damit in Taschen von interessierten Firmen fließen) – oder ob Kunden auf der Suche nach geeigneten Versicherungen von den Verbraucherzentralen zuvorderst an die Direktversicherer verwiesen werden – kein Unterschied!

Insbesondere wenn man erfährt, was in der EU seit 2008 in der Planung ist!

1. Verbraucherrechtsrichtlinienentwurf v. 8.10.2008

Die Europäische Kommission hat jetzt den Acquis Consommation in einer eigenen Richtlinie zusammenfasst und behauptet damit ein konsistentes EU-Verbraucherschutzrecht, das damit Grundlage eines zukünftigen europäischen Vertragsgesetzbuch werden soll.

Nachdem die vielfältigen Versuche, die gemeinsamen Prinzipien des europäischen Vertragsrechts herauszufiltern und darauf eine für Zivilrecht wie Common Law einheitliche Schuldrechtslehre aufzubauen, die den Ansprüchen einer begrifflichen Klarheit und Dogmatik gewachsen ist, angesichts des vor allem französischen Widerstandes sich als undurchführbar erwiesen hat, hat der Erfolg der Verbrauchsgüterrichtlinie 1999/44/EG beim Eindringen ins Herz der Zivilrechtskodifikationen der Mitgliedsstaaten die Befürworter eines rein EU-rechtlichen Vereinheitlichungsansatzes (“28th Regime”) zu dieser Kehrtwendung veranlasst. Die Generaldirektion Verbraucherschutz erhielt eine Abteilung Vertragsrecht unter Bernd Staudenmayer, die seither mit Maximalharmonisierung, gegenseitiger Anerkennung und informationstheoretischen Nutzermodellen das Europäische Vertragsrecht durchzusetzen versucht.

Mit der Zusammenfassung der kaufrechtlichen “Haustürwiderrufsrichtlinie” 85/577/EWG, der “Klauselrichtlinie” 93/13/EWG, der “Fernabsatzrichtlinie” 97/77/EG und der “Verbrauchsgüterkaufrichtlinie” 1999/44/EG) im Entwurf für eine neue “Verbraucherrichtlinie” vom 8.10.2008, die zum einen den “Schutz” als Element des Verbraucherrechts aufgibt, zum anderen aber die Mindestharmonisierung in eine Vollharmonisierung überführt, wird das Kaufrecht trotz der Entwicklung zur Dienstleistungs- und Kreditgesellschaft wieder als unumschränkter ideologischer Herrscher der Marktwirtschaft inthronisiert.

Um diese Ideologie ebenso wie schon in den allgemeinen Teilen des französischen und italienischen Verbrauchergesetzbuches plausibel zu machen, zahlt man einen hohen Preis: die dominierenden Rechtsverhältnisse der modernen Dienstleistungs- und Kreditgesellschaft bleiben ebenso ausgespart, wie dies 1900 beim BGB der Fall war.

Das EU-Vertragsrecht ist Kaufrecht. Arbeitsrecht und Verbraucherkreditrecht, Wohnraummietrecht und die anderen sozialen Dauerschuldverhälnisse in Bildung, Massenkommunikation, Versorgung mit Elektrizität, Wasser und Wärme bleiben vor der Tür. Die Verknüpfung von Konsum und Arbeit mit den Lebenszyklen und dem sozialen Umfeld der Menschen bleibt ebenso ausgesperrt wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Obdachlosigkeit und das Elend in der fremdbestimmten Massenkommunikation.

In den sozialen Dauerschuldverhältnissen würde allzu deutlich werden, wie überflüssig ein Widerrufsrecht oder die Informationsflut bei Vertragsabschluss angesichts der sich weiter verengenden Wahlmöglichkeiten bei Arbeit, Wohnung und Konsum wären.

Die sozialen Dauerschuldverhältnisse werden daher auch im Draft Common Frame of Reference ebens ausgespart, wie in dem Gutachtenauftrag zum Acquis der EU-Kommission und in den verbraucherpolitischen Leitbildern oder anderen Konzepten der Marktrechtsvereinheitlichung der EU. Das “Weltbild des bürgerlichen Rechts” (Sinzheimer) der isolierten Spotverträge, deren sozialer Inhalt allein durch den Markt und die Wahlfreiheit der Erwerber in einem nur noch fingierten Wettbewerb sich Geltung verschafft, feiert im Verbraucher(schutz)recht seine ideologischen Urstände und kann nun zum Bollwerk gegen alle Versuche ausgebaut werden, eine Responsabilisation de l’économie oder etwa einen responsible credit zu erreichen, Wucherverbote bei Arbeit, Geld und Wohnung durchzusetzen und der Geldgier die Grenzen historisch überkommener Gesetzgebung zu setzen.

Im modernen Verbraucherrecht ist der Verbraucher selber Schuld. Die Wirtschaft reagiert nur auf seine Dummheit.

http://news.iff-hh.de/media.php?t=media&f=file&id=3346

–pag

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